Entwurf nach DSGVO. Wegen der sensiblen Daten (Pass, Ausbildung, Beschäftigung, Finanzierung) sollte die finale Fassung vor dem Live-Gang über einen anerkannten Generator oder eine Anwältin geprüft werden.
[Name der Inhaberin], AUREA GLOBAL, [Anschrift], info@aureaglobal.de.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit es für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist, und auf Grundlage der DSGVO. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Beim Aufruf der Website werden durch den Hostinganbieter technische Zugriffsdaten (z. B. IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Seite) verarbeitet. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). [Hostinganbieter eintragen, Auftragsverarbeitungsvertrag benennen falls vorhanden.]
Wenn Sie uns über Formular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. [Falls das Formular über einen externen Dienst verarbeitet wird, Dienst benennen.]
Im Auftragsfall verarbeiten wir die für das Verfahren erforderlichen Daten, darunter besondere Kategorien und sensible Unterlagen (z. B. Pass, Geburts- und Personenstandsdaten, Ausbildung, Beschäftigung, Sozialversicherungsverlauf, Führungszeugnis, Finanzierungsnachweise). Grundlage sind Vertrag und Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. b und a, ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Eine Übermittlung an Arbeitgeber, Behörden, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretungen und beauftragte Übersetzer erfolgt nur, soweit für das Verfahren erforderlich und durch Einwilligung gedeckt.
Wir speichern Daten nur so lange, wie es für die Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. [Konkrete Fristen nach rechtlicher Prüfung ergänzen.]
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
[Auflisten, ob und welche Dienstleister oder Empfänger Daten erhalten.] Wichtig: Die Türkei hat nach aktuellem Stand keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in die Türkei ist daher nur zulässig mit geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO (in der Praxis EU-Standardvertragsklauseln, ggf. mit Transfer Impact Assessment) oder über eine ausdrückliche, informierte Einwilligung nach Art. 49 DSGVO. Diese Übermittlung hier transparent benennen.
[Nur ausfüllen, falls eingesetzt. Bei einwilligungspflichtigen Cookies oder Tracking ein Consent-Banner einsetzen.]
Vor Live-Gang noch zu klären: Hostinganbieter und Formular-Dienst konkret benennen, Drittlandübermittlung (insbesondere Türkei) sauber regeln, konkrete Speicher- und Löschfristen festlegen, Gesamtfassung über Generator oder Anwältin prüfen lassen.